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Allgemeines
Eine Grundvoraussetzung für eine Therapie oder Beratung bei mir ist Ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit.
Mein Ziel ist, Ihnen eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ anzubieten und Ihre individuellen Ressourcen und Ihr eigenes Expertenwissen aufzuspüren und zu aktivieren. Schließlich sollten Sie künftig in der Lage sein, auch ohne Therapeuten gut mit sich und Ihrer persönlichen Lebenssituation zurechtzukommen.
Von Anfang an stehen Sie stets als Person im Mittelpunkt der Therapie oder Beratung: Besonderen Wert lege ich daher auf eine gemeinsame Klärung Ihrer Ziele, Erwartungen und Wertvorstellungen.
Für die Zeit unserer Zusammenarbeit sind Sie und ich im Idealfall ein starkes Team, welches gemeinsam realistische Ziele festlegt und Wege dahin entwickelt, sich über die ersten kleinen Erfolge freut, aber auch kritische Punkte in der therapeutischen Beziehung offen anspricht und konstruktiv bearbeitet.
Wenn Sie noch am Zweifeln sein sollten, ob die Therapie oder Beratung Ihnen auch wirklich was bringt - manchmal ist es besser, nicht zu viel zu denken, sondern es einfach zu tun. Probieren Sie es aus und es kommt alleine schon durch diesen Entschluss Einiges in Ihrem Leben in Bewegung!
Im Folgenden möchte ich Ihnen erste Antworten darauf geben, welche Unterschiede es zwischen Psychotherapie und Beratung gibt, wie der zeitliche Ablauf bei einer Therapie /Beratung ist und was das Richtige für Sie ist? Auch hier gilt: Wenn Sie gern mehr erfahren würden oder etwas nicht verstanden haben, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung!
Psychotherapie
Die inhaltlichen Grenzen zwischen Therapie und Beratung sind manchmal fließend, trotzdem besteht hier ein formeller Unterschied: Psychotherapie ist eine heilkundige Behandlung. Sie darf von professionellen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten mit ausreichender, geprüfter Berufsqualifikation durchgeführt werden.
Den Titel “Psychologischer Psychotherapeut” darf nur führen, wer als Diplom-Psychologe ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat und die staatliche Anerkennung seiner psychotherapeutischen Qualifikation durch die Approbation besitzt. Ausser diesen Psychologen dürfen sich Dritte als “Psychotherapeut” bezeichnen, wenn sie nach dem Medizinstudium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben.
Bei “Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten” kann die Grundausbildung auch aus einem Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik bestehen.
Psychotherapie hat zum Ziel, Störungen mit Krankheitswert mithilfe wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren zu diagnostizieren, sie zu heilen oder zu lindern.
Solche Störungen sind oft Probleme psychischen Ursprungs oder Reaktionen auf eine organische Erkrankung bzw. ein stark belastendes Ereignis. Sie führen zu einem Leidensdruck bei der betreffenden Person oder ihren Angehörigen.
Beispiele für Störungen, bei denen eine psychotherapeutische Behandlung notwendig sein kann:
- Depressionen,
- bipolare Depression,
- Angst und Panikattacken,
- Phobien,
- Zwangsgedanken und Zwangshandlungen,
- posttraumatische Belastungsstörungen,
- Anpassungsstörungen,
- Burn-Out,
- Schlafstörungen,
- Essstörungen (Bulimie, Anorexie, Fresssucht),
- sexuelle Funktionsstörungen,
- Missbrauch und Abhängigkeit von Substanzen,
- Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen.
Im Rahmen einer Psychotherapie werden wissenschaftlich anerkannte Verfahren eingesetzt (wichtige Richtungen sind z.B. Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Therapien, die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen in der Regel übernommen).
Viele Psychotherapeuten haben zwar ihren Ausbildungsschwerpunkt in einem dieser Verfahren, wenden aber auch je nach Fall Methoden anderer Schulen an (z.B. Techniken aus der Systemischen Therapie, Gesprächstherapie, familientherapeutische Ansätze). Eine Psychotherapie kann bei Bedarf mit Medikamenten kombiniert werden, hierfür ist eine Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt notwendig.
Es gibt keine Standardempfehlung, welche Psychotherapieform in Ihrem Fall am Wirksamsten ist. Wichtig ist, dass Sie sich bei Ihrem Therapeuten zunächst auf zwischenmenschlicher Basis gut aufgehoben, angenommen, verstanden und respektiert fühlen!
Eine andere wichtige Information an dieser Stelle ist, dass der Psychotherapeut unter Schweigepflicht steht. Die Inhalte der Therapie dürfen vom Therapeuten ohne ausdrückliche Erlaubnis des Klienten nicht an Dritte (z.B. Familienangehörigen, Krankenkasse, Ärzte, Arbeitgeber, sonstige Institutionen) übermittelt werden.
Zum zeitlichen Ablauf: Abhängig von Ihrer Problemstellung wird normalerweise eine Kurzzeit- (25 Sitzungen) bzw. Langzeittherapie (45 Sitzungen) vorgeschlagen. Auch eine kürzere Dauer ist denkbar, falls sich die gewünschten Therapieerfolge früher einstellen sollten. Patient und Therapeut vereinbaren regelmäßige Treffen (Dauer ca. 50 Minuten). Diese finden am Anfang der Therapie meist im wöchentlichen Rhythmus, später in längeren Abständen statt.